Ein Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier zum kirchlichen Arbeitsrecht:
Freitag, 7. Februar 2014, 19 Uhr, Humanistisches Zentrum Nürnberg, Kinkelstraße 12
Ingrid Matthäus-Maier ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ und langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.
Worum geht es?
Rund 1,3 Mio. Beschäftigte arbeiten in Deutschland in kirchlichen
Einrichtungen. Fast alle diese Arbeitsplätze werden weitgehend durch Steuern, Kranken- oder Sozialkassenbeiträge und Eigenbeteiligung derjenigen finanziert, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. Der finanzielle Beitrag der Kirchen in diesem Bereich ist verschwindend gering. Trotzdem gilt hier ein besonderes Arbeitsrecht, das den Beschäftigten z. B. das Streikrecht entzieht – laut Verfassung ein Menschenrecht. Auch die Mitbestimmungsregeln
des Betriebsverfassungsgesetzes gelten in christlichen Einrichtungen nicht. Die kirchlichen Arbeitgeber haben das Recht, Nichtgläubige zu diskriminieren und ihnen die Arbeit in einer ihrer Einrichtungen zu verwehren. Ist das noch zeitgemäß oder sollte das gleiche Arbeitsrecht für alle gelten?
Ingrid Matthäus-Maier
studierte Rechtswissenschaft und war danach bis 1976 als Verwaltungsrichterin
in Münster tätig. 1969 trat sie in die FDP ein. 1972 wurde sie Bundesvorsitzende der Jungdemokraten. Nach dem Koalitionswechsel 1982 trat sie aus der FDP aus und in die SPD ein. Sie war langjähriges Mitglied des Bundestages und von 1999 bis 2008 im Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Von 2006 bis Mitte 2008 war sie Vorsitzende und Sprecherin der KfW-Bankengruppe. Nach ihrem Ausscheiden bei der KfW wurde Ingrid Matthäus- Maier Vorsitzende des Kuratoriums der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Veranstaltungsort:
Humanistisches Zentrum Nürnberg,
Kinkelstr. 12, Saal Souterrain
Veranstalter:
Gesprächskreis Humanistinnen und Humanisten und Konfessionsfreie in der BayernSPD
HVD Bayern
Giordano-Bruno-Stiftung Regionalgruppe Mittelfranken