{"id":115,"date":"2014-12-03T21:44:15","date_gmt":"2014-12-03T20:44:15","guid":{"rendered":"http:\/\/humanisten-bayernspd.de\/blog\/?p=115"},"modified":"2014-12-03T21:45:48","modified_gmt":"2014-12-03T20:45:48","slug":"keine-kriminalisierung-der-passiven-sterbehilfe-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/humanisten-bayernspd.de\/blog\/keine-kriminalisierung-der-passiven-sterbehilfe-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin<\/p>\n<p><strong>Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland <\/strong><\/p>\n<p>Wir, die Laizistinnen und Laizisten in der SPD erkl\u00e4ren unsere Unterst\u00fctzung zu den Leits\u00e4tzen des B\u00fcndnisses &#8222;Mein Ende geh\u00f6rt mir&#8220; gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Diese Leits\u00e4tze wurden von einem breiten B\u00fcndnis s\u00e4kularer und humanistischer Organisationen erarbeitet und im Fr\u00fchjahr 2014 der \u00d6ffentlichkeit vorgestellt (www.mein-ende-geh\u00f6rt-mir.de). Zu den Unterst\u00fctzern geh\u00f6ren auch wir Laizistinnen und Laizisten in der SPD.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Auch wir wollen eine Verbesserung ambulanter und station\u00e4rer palliativer Leistungen f\u00fcr schwerstkranke Menschen mit unheilbaren Krankheiten. Hier besteht noch immer eine gro\u00dfe Versorgungsl\u00fccke, die nach Jahren des bestehenden Rechtsanspruchs endlich geschlossen werden muss. Wir wissen aber auch, dass die Palliativmedizin allein keine ausreichende Antwort auf die W\u00fcnsche und N\u00f6te der Betroffenen ist. Die freiverantwortliche Entscheidung des Einzelnen, sein Leben zu beenden, darf den Betroffenen deshalb nicht au\u00dferhalb der Gesellschaft stellen. Seine Entscheidung muss respektiert und seine Bitte nach Hilfe und Unterst\u00fctzung auf diesem schweren Weg darf nicht \u00fcber das Strafrecht kriminalisiert werden.<\/p>\n<p>Der jetzige Zustand, bei dem schwerstkranke Menschen mit freiverantwortlichem Suizidwillen allzu oft in ihrer Not die Therapie durch Medikamentenr\u00fccklage und -verzicht verk\u00fcrzen oder ihr Leben unter menschenunw\u00fcrdigen Bedingungen beenden m\u00fcssen, ist mit dem Leitbild einer solidarischen und mitmenschlichen Gesellschaft nicht zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Hier braucht es kein Verbot, sondern das Angebot einer angemessenen Hilfe und Unterst\u00fctzung, welche die freiverantwortliche Entscheidung zur Beendigung des Lebens akzeptiert und den letzten Weg in humaner Art und Weise er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Wir treten auch f\u00fcr das Selbstbestimmungsrecht jener entscheidungsf\u00e4higen Erwachsenen ein, die ihrem Leben nach reiflicher \u00dcberlegung aus anderen Gr\u00fcnden als einer akuten, schwersten Erkrankung ein Ende setzen wollen, also beispielsweise jener Menschen, die an einer nicht unmittelbar zum Tode f\u00fchrenden Krankheit oder den Folgen eines Unfalls leiden und ein langes, zur v\u00f6lligen Hilflosigkeit f\u00fchrendes Siechtum vermeiden wollen,<\/p>\n<p>die dem Verd\u00e4mmern in einer altersbedingten Demenz entgehen wollen,<\/p>\n<p>die am Ende eines erf\u00fcllten Lebens ihr Dasein beenden wollen, weil sie des Lebens m\u00fcde sind oder weil sie nichts mehr haben, das ihrem Leben einen Sinn gibt (\u201eBilanz-Suizid\u201c).<\/p>\n<p>Auch diese Menschen haben ein Recht auf Hilfe zum Suizid, damit sie den Freitod nicht auf grausame Weise wie Erh\u00e4ngen, Vergiften, Erschie\u00dfen, Sturz aus gro\u00dfer H\u00f6he usw. vollziehen m\u00fcssen oder gar v\u00f6llig unbeteiligte Andere auf schreckliche Weise belasten, beispielsweise einen Lokf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Es ist f\u00fcr Privatpersonen sehr schwierig bis unm\u00f6glich, sich geeignete Mittel zur Selbsterl\u00f6sung zu verschaffen, beispielsweise Medikamente, die in hoher Dosis t\u00f6dlich wirken. Sie sind deshalb auf \u00c4rztinnen und \u00c4rzte bzw. auf Einzelpersonen oder Vereinigungen angewiesen, die sie beraten und ihnen den Zugang zu solchen Mitteln verschaffen bzw. zur \u00e4rztlichen Assistenz beim Suizid verhelfen. Das zu tun, ist nicht verwerflich und darf nicht kriminalisiert werden.<\/p>\n<p>Gerade deshalb kritisieren wir auch das Verbot der passiven Sterbebegleitung, wie es vom Bundes\u00e4rztetag in Kiel im \u00e4rztlichen Berufsrecht verankert worden ist. Vor drei Jahren wurde ein solches Verbot in die (Muster-) Berufsordnung der \u00c4rzte aufgenommen, das bisher in 10 von 17 Landes\u00e4rztekammern umgesetzt worden ist. Ein Verbot der passiven Sterbebegleitung durch den Arzt w\u00fcrde jedoch die Lage in Deutschland f\u00fcr die suizidwilligen Todsterbenskranken ebenso wie f\u00fcr die \u00c4rzte in unertr\u00e4glicher Art und Weise versch\u00e4rfen. Wir fordern die deutsche \u00c4rzteschaft deshalb nachdr\u00fccklich auf, diese Beschlusslage zu revidieren und zu einem liberalen Berufsrecht, wie zu Zeiten des fr\u00fcheren \u00c4rztepr\u00e4sidenten Hoppe, zur\u00fcckzukehren.<\/p>\n<p>Im Deutschen Bundestag werden in diesen Monaten verschiedene Gruppenantr\u00e4ge zum Thema Sterbehilfe erarbeitet. Die Beratungen sind f\u00fcr das Jahr 2015 geplant. Wir rufen alle Fraktionen und Gruppen des Parlaments dazu auf, bei den Ausarbeitungen von Antr\u00e4gen und bei den sp\u00e4teren Beratungen auch Sachverstand aus s\u00e4kularen humanistischen Organisationen einzuholen. Die von der SPD-Bundestagsfraktion nur gegen\u00fcber den beiden Kirchen ausgesprochenen Einladungen zeigen einmal mehr die Notwendigkeit von mehr Pluralit\u00e4t gerade auch bei ethischen Fragestellungen.<\/p>\n<p>Die beiden Kirchen besitzen in Deutschland weder ein \u201eEthik-Monopol\u201c, noch vertreten sie beim Thema Sterbehilfe mit ihren restriktiven Anschauungen die Mehrheitsmeinung der Bev\u00f6lkerung. Ein neues Recht zur passiven Sterbehilfe in Deutschland darf sich nicht aus religi\u00f6ser Dogmatik speisen, sondern muss den Grundfreiheiten unserer Verfassung folgen.<\/p>\n<p>Anhang:\u00a0 Leits\u00e4tze\u2028 gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland (B\u00fcndnisses &#8222;Mein Ende geh\u00f6rt mir\u201c)<\/p>\n<p>1. Die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung (Suizidbeihilfe) ist in Deutschland straffrei (oder \u00bbkeine Straftat\u00ab), wenn der Entschluss\u00a0 zur Selbstt\u00f6tung freiverantwortlich ist. Wer hingegen Suizidbeihilfe leistet, wenn der Tatentschluss des Suizidenten aus einer krankhaften St\u00f6rung entspringt, macht sich nach geltendem Strafrecht wegen T\u00f6tung strafbar.<\/p>\n<p>2. Es besteht keine Notwendigkeit, an dieser geltenden Rechtslage etwas zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>3. Nicht urteilsf\u00e4hige Suizidenten bed\u00fcrfen keiner Hilfe zur Selbstt\u00f6tung, sondern fach\u00e4rztlicher Behandlung. Palliativmedizinische F\u00e4higkeiten und hospizliche Betreuung m\u00fcssen weiter gelernt und ausgebaut werden, damit sie allen Patienten zur Verf\u00fcgung stehen, die diese ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>4. Es gibt aber Patienten, f\u00fcr die palliative Leistungen und hospizliche Betreuung keine Optionen sind, weil diese entweder am Krankheitsverlauf und den damit verbundenen Beeintr\u00e4chtigungen nichts \u00e4ndern k\u00f6nnen oder weil diese Angebote von den Patienten abgelehnt werden.<\/p>\n<p>5. Die Menschen m\u00fcssen darauf vertrauen d\u00fcrfen, dass die legale passive und indirekte Sterbehilfe nach ihrem ge\u00e4u\u00dferten oder mutma\u00dflichen Willen oder nach ihrer Patientenverf\u00fcgung \u00fcberall praktiziert wird. Es darf nicht sein, dass Menschen sich das Leben nehmen, weil sie heute immer noch Angst haben m\u00fcssen, dass am Lebensende gegen ihren Willen ein Leidensweg k\u00fcnstlich verl\u00e4ngert wird.<\/p>\n<p>6. Urteilsf\u00e4hige Erwachsene sollten also in Zukunft ausreichende Unterst\u00fctzung bei einem selbstbestimmten Lebensende erhalten. Voraussetzung muss immer sein, dass die Suizidenten selbst ihren bevorstehenden letzten Lebensweg in Kenntnis der Angebote von palliativer oder hospizlicher Versorgung als f\u00fcr sie unertr\u00e4glich oder nicht lebenswert einstufen.<\/p>\n<p>7. Die Lebenswertbestimmung darf auch in Zukunft niemandem au\u00dfer den betroffenen Menschen selbst zustehen! Das gebieten die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.<\/p>\n<p>8. Es ist daher begr\u00fc\u00dfenswert, dass viele Landes\u00e4rztekammern den Vorschlag der Bundes\u00e4rztekammer des strikten standesrechtlichen Verbots der Suizidbeihilfe nicht \u00fcbernommen haben.<\/p>\n<p>9. Das Recht der \u00c4rzte, nach eigenem Gewissen und ihrem \u00e4rztlichen Ethos Suizidwilligen zu helfen, steht unter dem Schutz der Verfassung und darf nicht eingeschr\u00e4nkt werden. Sie sind jedoch selbstverst\u00e4ndlich nicht verpflichtet, diese Hilfe zu leisten.<\/p>\n<p>10. Die Achtung der Menschenw\u00fcrde gebietet, dass in den hier genannten F\u00e4llen eines freiverantwortlichen Suizids die Menschen in ihrer existentiellen Not nicht auch noch ihre Selbstbestimmung verlieren und in grausame oder gar Dritte gef\u00e4hrdende Suizide getrieben werden.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.laizistische-sozis.eu\/inhalte-menu\/dokumentation\/144-beschluss-des-bundestreffens-zur-passiven-sterbehilfe\" target=\"_blank\">www.laizistische-sozis.eu<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland Wir, die Laizistinnen und Laizisten in der SPD erkl\u00e4ren unsere Unterst\u00fctzung zu den Leits\u00e4tzen des B\u00fcndnisses &#8222;Mein Ende geh\u00f6rt mir&#8220; gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. 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